Das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens können Sie stets selbst wählen

Ein Todesfall ist nicht nur mit Schock, Trauer und Verlustschmerz verbunden, sondern zieht auch einige Aufgaben und Formalitäten nach sich, um die sich Angehörige kümmern müssen. Das Gefühl der Ohnmacht und die Trauerbewältigung machen es dabei oft schwer, sich konzentriert anderen Dingen zu widmen. Hier sind wir an Ihrer Seite.

Persönliche Beratungsgespräche führen wir dafür extra in den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unseres Instituts. Auf Wunsch besuchen wir Sie aber auch zu Hause und beantworten Ihnen in einem für Sie gewohnten Umfeld alle Fragen rund um einen Todesfall.

Wir helfen Ihnen in den schweren Stunden

Wir haben Ihnen bereits eine Übersicht aller wichtigen Dokumente zusammengetragen, die auf dem zuständigen Standesamt zur Beurkundung eines Sterbefalls vorgelegt werden müssen. Oft sind sich Angehörige aber auch direkt nach einem Todesfall unsicher, was als Nächstes zu tun ist. Handelt es sich um einen Sterbefall zu Hause, muss ein Arzt gerufen werden, der den Tod offiziell feststellt. Hierzu können Sie sich an den Hausarzt wenden, oder, sollte dieser nicht erreichbar sein, an die Notfallnummer 116117.

Nach spätestens 36 Stunden – es sei denn, es liegen Gründe für eine sofortige Überführung vor, muss der Leichnam durch ein Bestattungsinstitut abgeholt und in eine öffentliche Leichenhalle oder in gekühlte Aufbewahrungsräume überführt werden. In unserem Institut stehen uns hierfür eigene Kühlungen zur Verfügung.

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VORSORGE ZU LEBZEITEN

Sehr oft wird an uns die Frage gerichtet:
Was kostet mal meine Beerdigung und kann ich meine Beerdigung schon zu Lebzeiten regeln und festlegen?

Wir bieten diesen Service kostenlos und unverbindlich. D.h., wir besprechen in diesem Vorsorgegespräch alle Details und stehen beratend für alle Wünsche zur Verfügung. Auf Wunsch können diese Gespräche auch bei Ihnen zuhause stattfinden.

Das Ergebnis kann eine Vorsorgeanfrage bleiben – rein informativ, oder es folgt ein Vorsorgevertrag.

Dieser Vorsorgevertrag ist verbindlich und kann nur von unserem Vertragspartner geändert oder storniert werden. Sollte es tatsächlich zu einer Stornierung kommen z.B. infolge eines Wegzuges, werden lediglich von uns die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Kosten für „Beratung/Erledigung notwendiger Formalitäten“ in Rechnung gestellt.

Vorsorgeverträge bereits zu Lebzeiten zu bezahlen, empfehlen wir lediglich, um dem evtl. Zugriff von Sozialämtern entgegen zu wirken. Somit ist gewährleistet, dass die Bestattungswünsche zu 100 % erfüllt werden können.

Sämtliche bezahlte Vorsorgen werden in einem speziell eingerichtetem Vorsorgekonto aufbewahrt und von unserem Steuerbüro überwacht und verwaltet. Sie können jederzeit über dieses Geld verfügen, falls ein Notfall dies notwendig machen sollte.

Da Vorsorgeverträge generell auf aktuellen Preisen basieren, werden diese nach gravierenden Preiserhöhungen angepasst und unsere Vertragspartner schriftlich darüber informiert. Denen steht dann frei, ihre finanzielle Einlage anzupassen, oder es den zukünftigen Erben zu überlassen, diese Differenz zu begleichen.

Notwendige Dokumente im Trauerfall

  • Bei Kindern und Ledigen: die Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: die Heiratsurkunde / Familienstammbuch
  • Bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde / Familienstammbuch und das rechtsgültige Scheidungsurteil oder die
    Heiratsurkunde / Familienstammbuch mit dem Eintrag der Scheidung
  • Bei Verwitweten: die Heiratsurkunde/Familienstammbuch und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners oder die
    Heiratsurkunde / Familienstammbuch mit Eintrag des Sterbefalles.

Bei Vertriebenen sind zu den vorgenannten Urkunden bei dem in Frage kommenden Familienstand noch folgende Dokumente notwendig: Registrierschein, Vertriebenenausweis, evtl. Namenserklärung und die zuvor genannten Urkunden im Original und mit Übersetzung in der vorgeschriebenen DIN entsprechend dem zum Todeszeitpunkt bestehenden Familienstand.

Bei ausländischer Nationalität wird der Pass benötigt und bei Verheirateten auch der des Ehepartners.

Personalausweis / Pass, Rentennummer, Krankenkassenkarte und Versicherungsschein helfen uns, Sie so gut wie nur eben möglich zu entlasten und Ihnen behilflich zu sein. Sollten Unterlagen nicht auffindbar sein, sind wir Ihnen selbstverständlich und gerne bei der Beschaffung behilflich.

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